ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Maklervertrag

Mit Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen und Besichtigungen wird ein Auftrag unter Anerkennung folgender Geschäftsbestimmungen erteilt.

 

  1. Maklerprovision

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung von 3 % Provision zzgl. der gesetzlichen MwSt. aus dem Gesamtkaufpreis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei gewerblichen Mietverträgen, beträgt die vom Mieter und Vermieter zu zahlende Provision das 3-fache zzgl. der gesetzlichen MwSt. der Monatsmiete soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei privaten Mietverträgen ist diese auf das 2-fache begrenzt.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

 

  1. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden.

 

  1. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss des Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

 

  1. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig  – sowohl als Nachweis als auch Vermittlungsmakler- tätig zu werden.

 

  1. Schadensersatz

Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent -als Schadensersatz- die Zahlung der vollen unter 2. vereinbarten Provision.

 

  1. Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.

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